Deutscher Mittelstands-Bund (DMB): Gesetzgeber muss beim Thema Erbschaftsteuer zügig Rechtssicherheit schaffen

18. Dezember 2014 – Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in seinem Urteil zur Erbschaftsteuer dem Gesetzgeber aufgegeben, die bisherige Regelung für Unternehmen bis zum 30. Juni 2016 nachzubessern. Der DMB begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass es grundsätzlich legitim ist, Unternehmen teilweise oder vollständig von der Erbschaftsteuer zu befreien, um Arbeitsplätze zu sichern.

Besonders familiengeführte Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten – und das sind über 90 Prozent aller Betriebe in Deutschland – werden aber durch die Nachbesserungspflicht verunsichert, da u.a. das neue Gesetz rückwirkend bis heute geändert werden kann. Bis zur Gesetzesreform gibt es deshalb keine Rechtssicherheit.

Zu bedenken sind auch die Interessen der Bundesländer, denen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer zu Gute kommen und die nun eine Verbesserung ihrer Haushaltlage anstreben. Die Bundesregierung betont derzeit, dass sie an der Berücksichtigung der unternehmerischen Besonderheiten von kleinen und mittelständischen Unternehmen  festhalten will.  Es wird zu beobachten sein, ob sie dies auch so umsetzt.

„Durch diese Entscheidung entsteht bei kleinen und mittelständischen Unternehmen Unsicherheit darüber, was im Erbfall auf sie zukommen wird. Gerade in Zeiten vieler Betriebsübergaben kann sich diese Unsicherheit insgesamt negativ auf die Investitionsbereitschaft auswirken. Wir fordern deshalb eine zügige Entscheidung des Gesetzgebers in dieser Frage, damit die Unternehmen langfristig planen können.“, erklärt Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB. Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.mittelstandsbund.de .