Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand behält Testungen in Innenattraktionen bei

26. Juli 2021 – Trotz Lockerungen der Corona-Regeln in Schleswig-Holstein behält der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand die Testpflicht für Ungeimpfte und Nicht-Genesene in Innenattraktionen bis auf weiteres bei und möchte damit einen Beitrag leisten, einen weiteren Lockdown unbedingt zu vermeiden.

„Für uns steht die Sicherheit von Gästen und Beschäftigten an erster Stelle – aus diesem Grund bleiben wir bei der Testpflicht für alle Indooraktivitäten und nehmen so unser Hausrecht wahr. Ausgenommen davon sind vollständig Geimpfte und Genesene – alle anderen benötigen einen tagesaktuellen Test. Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Innenbereich – hiervon ausgenommen sind die Nassbereiche der Schwimmbäder“, so David Depenau, Geschäftsführer des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand. Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.weissenhaeuserstrand.de.