Allgemeine Geschäftsbedingungen der know:bodies GmbH

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1. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen,
Institutionen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-
rechtlichen Sondervermögens (Kunde). Etwaige allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und gelten nur
dann, wenn [knowbodies] diesen schriftlich zustimmt.

2. Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des jeweiligen konkreten Auftrags (Kundenbriefing) besteht für die
Auftragnehmerin Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits
geleistete Arbeiten. [knowbodies] ist ausdrücklich berechtigt, sich für die
Erbringung von Vertragsleistungen Dritter zu bedienen.

3. Abnahme und Eigentumsvorbehalt

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen an Entwürfen,
Reinzeichnungen, Texten, Datenträgern und sonstigen körperlichen Werken,
die ihm von der Auftragnehmerin übergeben werden, innerhalb von 14 Tagen
nach Ablieferung bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Danach gilt das
jeweilige Werk als mangelfrei abgenommen.

3.2 Das Eigentum an Entwürfen, Reinzeichnungen, Texten, Datenträgern und
sonstigen körperlichen Werken, die von der Auftragnehmerin an den
Auftraggeber übergeben werden, geht erst mit vollständiger Bezahlung der
dafür fälligen Vergütung an den Auftraggeber über.

4. Rechteübertragung

4.1 Alle Text-/Design-Entwürfe, Reinzeichnungen, Texte, Datenträger und
sonstige körperlichen Werke, die dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin
im Rahmen des Auftragsverhältnisses übergeben werden, unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten
auch dann, wenn die nach §2 UrHG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht
ist.

4.2 Die Text-/Design-Entwürfe sowie Reinzeichnungen und sonstigen Werke
dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers weder im Original noch
bei der Reproduktion verändert werden. §39 Abs. 2 UrhG bleibt unberührt.

4.3 Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den der
Auftragserteilung zugrundeliegenden, jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte an den von ihr hergestellten Werken. Die Rechteübertragung
erfolgt jeweils zeitlich und räumlich unbeschränkt, es sei denn, zwischen den
Parteien ist im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen worden.
§ 36 UrhG bleibt unberührt.

4.4 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung
der jeweiligen Vergütung über.

4.5 Die Auftragnehmerin bzw. der von ihr beauftragte Subunternehmer hat das
Recht, als Urheber genannt zu werden.

4.6 Die Auftragnehmerin darf die von ihr gefertigten Werbemittel zur
Eigenwerbung und Eigen-PR nutzen.

5. Leistungen und Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber versichert, dass sämtliches der Auftragnehmerin von ihm
zur Verfügung gestelltes Material frei von Rechten Dritter ist bzw. keine Rechte
Dritter verletzt. Sollten dennoch Dritte aus Rechtsverletzungen Ansprüche
gegen die Auftragnehmerin geltend machen, stellt der Auftraggeber die
Auftragnehmerin von diesen Ansprüchen frei. Diese Freistellung umfasst auch
die Übernahme von Kosten der Rechtsverteidigung, die der Auftragnehmerin
dadurch entstehen, dass sie sich gegen Ansprüche Dritter verteidigen muss.

5.2 Von allen im Rahmen des Auftragsverhältnisses hergestellten,
vervielfältigten Werken überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin 10 bis
20 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese
Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

6. Erbringung von Vertragsleistungen

[knowbodies] wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften
wahrnehmen. Geschäftsgrundlage im Bereich Public Relations ist stets, dass
ein Erfolg nicht geschuldet ist. [knowbodies] schuldet daher insbesondere
keine konkreten Ergebnisse in Hinblick auf Art und Umfang der
Berichterstattung in den Medien oder Platzierung von Beiträgen und Inhalten
in bestimmten Medien. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern
nicht schriftlich vereinbart.

7. Vergütung

7.1 Ist keine andere Form der Vergütung vereinbart, erstellt die
Auftragnehmerin für den Auftraggeber ein Kostenangebot für den einzelnen
Auftrag. Die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt in schriftlicher Form durch
eine Auftragsbestätigung. Nach der erteilten Freigabe beginnt die
Auftragnehmerin mit der Durchführung ihrer Leistungen.

7.2 Der Auftraggeber erstattet der Auftragnehmerin sämtliche Kosten für
Aufträge, welche sie im Rahmen der Auftragserfüllung an Dritte weitergegeben
hat nur dann, wenn diese vor Auftragserteilung im Rahmen eines schriftlichen
Voranschlages von dem Auftraggeber genehmigt worden sind.

7.3 Werden Leistungen, die bereits vereinbart waren, auf Grund einer
Auftraggeberentscheidung nicht in Anspruch genommen, werden diese mit 50
Prozent Ausfallhonorar berechnet.

7.4 Die Vergütung der Leistungen wird nach Durchführung oder bei Ablieferung
der jeweiligen Einzelleistung fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin zahlbar. Werden die
bestellten Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag
über längere Zeit oder erfordert er von den Agenturen hohe finanzielle
Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von
50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

7.5 Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im
Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber einmalig herauszugeben.
Datenkonvertierungen auf andere Formate und daraus folgende
Bearbeitungsleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.

7.6 Bei sämtlichen dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Vergütungen der
Auftragnehmerin handelt es sich um Nettobeträge, die zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das Geschäftskonto der Auftragsnehmerin zu
überweisen sind.

8. Dritt-, Neben- , Reise- und sonstige Kosten

8.1 Drittkosten, wie Kosten für Kuriere, Videomitschnitte, Bewirtungskosten
und sonstige Kosten, werden mit einem Aufschlag von 15 % an den
Auftraggeber weiterberechnet, es sei denn, ihre Entstehung ist auf ein
Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen. Hierunter fallen nicht die
Kosten, die durch die Beauftragung Dritter im Rahmen der Auftragserfüllung
entstehen, und die gemäß Ziff. 5.2 bereits mit der Auftragsbestätigung von
dem Auftraggeber genehmigt wurden.

8.2 Nebenkosten wie Telekommunikation, Fotokopien und Portokosten werden
nach Aufwand getrennt in Rechnung gestellt.

8.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem
Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind
vom Auftraggeber zu erstatten.

8.4 Sonstige Kosten, wie zum Beispiel erforderliche Lizenz- bzw.
Copyrightgebühren für Bild-/ und Tonmaterial trägt nach vorheriger Absprache
der Auftraggeber.

9. Haftung

9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme,
Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene
Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert
hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

9.2 Mit der Abnahme von Entwürfen, Reinausführungen, Reinzeichnungen,
Modellen, Texten und sonstigen im Rahmen dieses Vertrages erstellten
Werken durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Haftung. Eine
Haftung der Auftragnehmerin besteht darüber hinaus nicht.

9.3 Im Falle, dass die nicht fristgerechte Lieferung einer Leistung auf zu späte
oder nicht ausreichende Zulieferung des Auftraggebers oder seiner
beauftragten Partner zurückzuführen ist, entfällt jede Haftung der
Auftragnehmerin.

9.4 Die Auftragnehmerin haftet weder für rechtliche Zulässigkeit der im
Rahmen dieses Vertrages erstellten Arbeiten noch für deren patent-, urheber-,
marken- und geschmacksmusterrechtliche Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit.
Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Verletzungen von Rechten
Dritter.

10. Kündigung

Sofern der Auftraggeber die Vergütung in monatlichen bzw. vierteljährlichen
Zahlungen leistet, kann die Auftragnehmerin das Auftragsverhältnis kündigen,
wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug
gerät.

11. Seminare

11.1 Die Anmeldung zu den jeweiligen Seminaren und Workshops von
[knowbodies] erfolgt durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Schriftform.
Sie kann per Brief, Telefax, E-Mail oder in anderer schriftlich fixierter
Form abgegeben werden.

11.2 Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Regel begrenzt. Die Anmeldung für
die Seminare wird erst durch eine schriftliche Anmeldebestätigung verbindlich,
die sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen richtet. Ist eine Veranstaltung
bereits ausgebucht, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unverzüglich
benachrichtigt.

11.3 Die Teilnahmegebühren für die Seminare ergeben sich aus dem jeweils
gültigen Programm von [knowbodies] und sind unverzüglich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Rechnungserhalt unter Angabe der
Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu
überweisen.

11.4 Alle Seminare von [knowbodies] werden so gestaltet, dass der zu
vermittelnde Stoff von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern so gut wie
möglich aufgenommen werden kann. Ein bestimmter Lernerfolg wird dabei
nicht geschuldet.

11.5 Seminarunterlagen und Pausenverpflegung sind in angemessener Form in
den Teilnahmegebühren enthalten. Alle anderen mit dem Seminar in
Zusammenhang stehenden Kosten, besonders Reisekosten, Hotelkosten und
Verpflegungskosten außerhalb der Pausen sind von den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern selbst zu tragen.

11.6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten am Ende eines ganz- oder
mehrtägigen Seminars ein qualifiziertes Zertifikat als Teilnahmebestätigung.

11.7 Widerrufserklärungen und Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen.
Bis zu 21 Kalendertage vor Seminarbeginn kann die Teilnahme kostenfrei
gekündigt werden. Bei Kündigungen bis zu zehn Kalendertagen wird die Hälfte
der Kursgebühr als Stornierungskosten fällig, bei weniger als zehn
Kalendertagen ist bei Nichtvergabe des Seminarplatzes die gesamte
Seminargebühr fällig.

11.8 Die Durchführung Seminare durch [knowbodies] steht unter dem
Vorbehalt, dass eine Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmerinnen und
Teilnehmern erreicht wird. Sollte dem nicht der Fall sein, ist [knowbodies] zur
jederzeitigen Kündigung gegenüber bereits bestätigten Teilnehmern
berechtigt. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren auf ein
benanntes Konto zurückerstattet. [knowbodies] trifft in diesem Fall keinerlei
weitergehende rechtliche Verpflichtungen, insbesondere nicht auf
Schadensersatz oder Erstattung vergeblicher Aufwendungen (z.B.
Stornogebühren für Flug- oder Bahntickets). Darüber kann [knowbodies]
Seminare bei wichtigem Grund (wie z.B. dem krankheitsbedingtem Ausfall  der
Seminarleitung) örtlich oder zeitlich verlegen oder ganz absagen. Bei einer
Verlegung des Kurses sind die Teilnehmer berechtigt, zwischen der Teilnahme an
der angebotenen Ersatzveranstaltung oder der Rückerstattung des
Teilnahmebeitrags zu wählen. Die vorstehenden Regelungen in diesem Absatz
gelten im Übrigen in diesen Fällen entsprechend.

12. Haftung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
entstehende Schäden haftet [knowbodies] lediglich, soweit diese auf
vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht durch [knowbodies] oder deren
Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung nach den
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Wird eine
wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von
[knowbodies] auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

12. Sonstiges

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der
Lücke tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des
Vertrages vermutlich gewollt hätten.

13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
Berlin. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

Berlin, 3. August 2011

[knowbodies] gesellschaft für integrierte kommunikation
und bildungsberatung mbh